Heute Nachmittag ist die ab 13.01.2022 gültige CSV des Landes NRW veröffentlicht worden. Für den Sport gilt die folgende Änderung:
Die 2G+ -Regel (geimpft oder genesen und getestet) bleibt vom Grundsatz her für die Sportausübung in Innenräumen weiterhin gültig, jedoch entfällt für Personen, die über eine Auffrischungsimpfung (geboostert) verfügen, die zusätzliche Testpflicht.
Wörtlich heißt es in der Verordnung:
Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Der TV Arnsberg macht darauf aufmerksam, dass die entsprechenden Nachweise wie Impfnachweis und gültiger Testnachweis (wenn nicht die Auffrischungsimpfung erfolgt ist) sowie ein Ausweisdokument bei der Sportausübung bereitzuhalten sind.