Aufgrund der aktuellen Regelungen sieht leider so aus, dass vom 02.11.2020 bis auf weiteres kein Sportbetrieb durchgeführt werden darf.
Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. …
Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
… Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören…
… der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen …
Über aktuelle Änderungen bzw. die Wiederaufnahme des Sportbetriebs werden wir euch rechtzeitig informieren.
Bleibt gesund und umsichtig!